Donnerstag, 6. März 2014

gebrauchsabgabe für abwassergenossenschaften

die gemeinde hürm schreibt sechs abwassergenossenschaften im gemeindegebiet die sog. gebrauchsabgabe vor. sie beträgt eur 28,- pro angefangenen 100 m. damit soll die benutzung öffentlicher flächen "besteuert" werden. interessanterweise betrifft das alle infrastruktur-leitungen ausgenommen die telefonkabel.


emotional betrachtet hat hans hollaus recht. die abwassergenossenschaften in den orten haben ihre abwassernetze samt kläranlage selbst organisiert und finanziert. sie haben der gemeinde viel arbeit und verantwortung abgenommen. und viele grundbesitzer haben akzeptiert, dass der kanal auf ihrem privatgrund verlegt wurde und nicht auf öffentlichen flächen. in der regel sind deshalb die "kanalgebühren" in diesen dörfern auch niedriger. diese lösung ist eine win-win-situation für gemeinde und dorf-bewohner.

andererseits steht land und gemeinde unter horrendem finanziellen druck. beim ertrag von ein paar hundert euros ist der verwaltungsaufwand bald höher als der ertrag. das problem ist vielmehr, wenn die gemeinde irgendwo nachgibt, dann werden auch die strom- und gasnetzbetreiber alles dran setzen, diese gebrauchsabgabe auszuhebeln. um welche summe es da geht, kann ich nur vermuten. und da wäre noch der druck vom land. wenn bestimmte gebühren und abgaben nicht eingehoben werden, werden bestimmte gelder vom land nicht mehr fließen.

dass sich die gemeindehaftungen auf die zinssätze der kredite ausgewirkt haben, kann ich nicht bestätigen. als der kredit für die wgsa in seeben ausgehandelt wurde, war eine gemeindehaftung noch kein thema.








1 Kommentar:

  1. Mir geht es als Obmann der Abwassergenossenschaft nicht um die 56 Euro. Ärger verursacht mir folgende Tatsache: nicht der Planer, nicht die Gemeinde als Baubehörde und nicht das Land sagte ein Wort in der Planungsphase, dass die Verwendung von öffentlichem Gut abgabenpflichtig sei. In Hürm hat der Gemeinderat diese Abgaben zwar erst 2010 beschlossen, der Rahmen der Abgabenpflicht beträgt 5 - 28 Euro pro 100 Laufmeter Kanal. Das beste daran: man beruft sich auf eine gesetzliche Vorgabe aus dem Jahr 1973...... Warum nimmt man gleich den Höchstsatz zu Berechnung her? Die Stellungnahme von Bürgermeister Zuser. die Genossenschaft hätte durch die Gemeindehaftung ohnehin einen Zinsvorteil bekommen, lasse ich so nicht gelten: auch ohne Gemeindehaftung wird es diese Vorschreibung geben. Der schwarze Vizekanzler und Finanzminister, das noch schwärzere Land Niederösterreich und die kohlrabenschwarze Marktgemeinde Hürm haben eines gemeinsam: die Bürger abzocken und den Banken das Geld hineinschieben. Mir reicht es !!!! Hürm wird als Touristengemeinde Klasse 2 aufgestuft und die Betriebe sollen brav zahlen..... Dabei lebt der Tourismus kaum ausser im Gasthaus Birgl mit den Arbeiternächtigungen. Tourismus schaut anders aus. Oder andere Abzocker: bei Vorhandensein einer größeren Photovoltaikanlage als 5 kW hat der Betreiber 1,5 Cent pro kW an Abgaben zu entrichten. Unsere Politiker regieren nicht für das Volk, sondern gegen das Volk. Wie lange wollt ihr zuschauen?

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